Historische Parks und Gärten können – wie Baudenkmale – als Gartendenkmal unter Schutz gestellt und in die Denkmalliste eingetragen werden. Parks und Gärten sind – mehr noch als Baudenkmale – veränderliche Kunstwerke. Bäume wachsen und vergehen. Wegebeläge und Kunstwerke sind der Witterung ausgesetzt. Die Pflege der Gartenanlagen ist im Laufe der Zeit mitunter nicht immer konstant gewährleistet gewesen. Oft haben verschiedene Generationen einen Garten im Geist ihrer Zeit umgestaltet, so dass denkmalwerte Strukturen aus verschiedenen Epochen nebeneinander bestehen.
Um einen historischen Garten fachgerecht zu pflegen und, wo nötig, wieder instandzusetzen, muss dies auf der Basis einer sorgfältigen Erfassung und Bewertung des Bestands und der Anlagengeschichte erfolgen. Solche gartendenkmalpflegerischen Fachgutachten werden als „Parkpflegewerk“ bezeichnet. Anschließend folgt die konkrete Umsetzung der im Parkpflegewerk abgestimmten einzelnen Maßnahmen, wie Pflegemaßnahmen, Nachpflanzungen, Sanierung von baulichen Garten-Elementen.
Titelbild: Lantz’scher Park Düsseldorf, Foto Weisser 2008
vgl. Wikipedia Lantz’scher Park